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Kosten einer Rohrreinigung
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Wer trägt die Kosten bei einer Rohrreinigung? Diese Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten. Die Ursache ist entscheidend, ob der Mieter oder der Vermieter die Reinigung zahlt. Wenn Sie oder ein Besucher die Verstopfung selbst verursacht haben, müssen Sie zahlen und wenn nicht, haben Sie die Möglichkeit es dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Schnellübersicht
Wann zahlt der Vermieter die Reinigung?
Die Abwasserrohre sind Bestandteil des Mietobjekts und der Vermieter muss sie dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Falls die Ursache für eine notwendige Rohrreinigung eine starke Verkalkung, ein ungenügendes Gefälle, ein Baumangel oder auch ein Rohrbruch ist, muss der Vermieter die Kosten tragen. In allen Fällen, in denen nicht direkt der Mieter die Schuld trägt, ist der Vermieter in der Verantwortung die Kosten zu übernehmen. Außerdem muss der Vermieter, wenn er die Kosten auf den Mieter übertragen will, zweifelsfrei nachweisen, dass dieser verantwortlich ist. Somit trägt der Vermieter sämtliche Kosten, die unabhängig von der Nutzung des Mieters entstehen.
Der Mieter muss die Kosten übernehmen, wenn er verantwortlich für die Verstopfung ist. In den meisten Fällen ist ihm das auch bewusst. Die Toilette verstopft, wenn man zu viel Toilettenpapier verwendet oder willkürlich alles Mögliche die Toilette hinuntergespült wird. Wenn die Schäden auf eine nicht normale Benutzung zurückzuführen sind, steht der Mieter in der Schuld.
Wenn die Verstopfung durch einen Besucher des Mieters verursacht wird, trägt der Mieter auch die Kosten. Ob es ein Kind oder Ihr Bruder ist. Sogar wenn der Vermieter Sie besucht und den Schaden verursacht, müssen Sie die Kosten tragen. Sie als Mieter sind daher für alle Schäden durch einen Besucher haftbar.
Leider können wir durch unsere Erfahrung sagen, dass nicht bei jedem Fall eindeutig ist, wer die Kosten übernehmen muss. Daher sagt das Gesetz, dass der Vermieter beweisen muss, dass die Verstopfung bzw. der Schaden nicht durch einen baulichen Mangel entstanden ist. Der Mieter hat demnach die Kosten zu übernehmen. Durch Baupläne und/oder einem Wartungsplan kann dies nachgewiesen werden. Der Mieter kann sich in diesem Fall auf den Klempner beziehen, der die Verstopfung gelöst hat. Dieser kann bestätigen, was die Ursache war.
Genau da liegt der Vorteil eines professionellen Klempners. Vor allem aus rechtlicher Sicht macht es Sinn einen Profi zu rufen, wenn die Vermutung besteht, dass der Schaden nicht durch Sie verursacht wurde. Sie müssten zwar die Rechnung direkt tragen, können sich dann aber mittels der Quittung die Kosten vom Vermieter erstatten lassen.
Für ein individuelles Angebot der Kosten, können Sie uns gerne jederzeit anrufen
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