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Wenn eine Rohrreinigung in Lippstadt notwendig wird, stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten der Reinigung trägt. Diese Frage lässt sich tatsächlich sehr einfach beantworten. Ob der Mieter oder der Vermieter die Reinigung zahlen muss, hängt von der Ursache der Rohrverstopfung ab. Einfach gesagt müssen Sie zahlen, wenn Sie oder ein Besucher die Verstopfung selbst verursacht haben, wenn nicht, können Sie dem Vermieter die Rohrreinigung in Rechnung zu stellen.
Schnellübersicht
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Der Vermieter ist dazu verpflichtet die Mietobjekte dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und auch während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Da die Abwasserrohre sind Bestandteil des Mietobjekts sind, muss also der Vermieter die Kosten für eine notwendige Rohrreinigung, eine starke Verkalkung, ein ungenügendes Gefälle, ein Baumangel oder auch ein Rohrbruch tragen. Immer dann wenn nicht direkt der Mieter die Schuld trägt, ist der Vermieter in der Verantwortung die Kosten zu übernehmen. Sollte der Vermieter die Kosten auf den Mieter abwälzen wollen, muss dieser zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter für d en Schaden verantwortlich ist. Im Großen und Ganzen muss somit der Vermieter für sämtliche Kosten, die unabhängig von der Nutzung des Mieters entstehen aufkommen.
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Ist der Mieter für die Verstopfung verantwortlich, muss er auch die Kosten dafür übernehmen. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn zu viel Toilettenpapier verwendet oder willkürlich alles Mögliche die Toilette hinuntergespült wird. Anders ausgedrückt steht der Mieter dann in der Schuld, wenn die Schäden auf eine nicht normale Benutzung zurückzuführen sind. Dem Mieter ist meistens bewusst, dass er dann für die Verstopfung verantwortlich ist.
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Selbst in der Situation, in der ein Besucher die Verstopfung verursacht, ist der Mieter dazu verpflichtet die Kosten für den Schaden zu übernehmen. So bizarr es auch klingen mag, aber sogar dann, wenn der Vermieter Sie besucht und den Schaden verursacht, müssen Sie die Kosten tragen. Sie als Mieter sind zusammengefasst für alle Schäden durch einen Besucher haftbar.
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In einigen wenigen Fällen kann es sein, dass nicht immer eindeutig ist, wer die Kosten übernehmen muss. Das hat unsere Erfahrung deutlich gemacht. Nach dem Gesetzt muss deshalb der Vermieter beweisen, dass der Schaden, also in diesem Fall die Rohrverstopfung, nicht durch einen baulichen Mangel entstanden ist. Der Mieter hat dann nämlich die Kosten zu tragen.
Beispielsweise durch Baupläne und/oder einem Wartungsplan kann dies nachgewiesen werden. Der Mieter kann sich in bei der Rohrverstopfung auf den Klempner beziehen, der die Verstopfung gelöst hat. Dieser kann die Verstopfung ordentlich inspizieren und bestätigen, was die Ursache war.
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Allein aus rechtlicher Sicht macht es sehr Sinn einen professionellen Klempner zu benachrichtigen, vor allem dann wenn die Vermutung besteht, dass der Schaden nicht durch Sie als Mieter verursacht wurde. Zwar müssen Sie die Rechnung direkt tragen, allerdings können Sie sich die Kosten dann im Nachhinein vom Vermieter mittels der Quittung erstatten lassen.
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