Rufen Sie uns gerne jederzeit an!
0178 3854844
Wer trägt die Kosten, wenn es zu einer Rohrreinigung in Bielefeld kommt? Diese Frage ist schnell zu klären. Hier muss man sich an der Ursache orientieren. Genaugenommen verhält es sich so, dass wenn Sie oder ein Besucher die Verstopfung selbst verursacht haben, müssen Sie diese auch zahlen. Wenn die Ursache nicht auf Sie als Mieter zurückzuführen ist, haben Sie die Möglichkeit es dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
Schnellübersicht
.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Abwasserrohre Bestandteil des Mietobjektes sind und die Mietobjekte muss der Vermieter dem Mieter in einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Sollten die Gründe für eine notwendige Rohrreinigung ein ungenügendes Gefälle, eine starke Verkalkung, ein Baumangel oder auch ein Rohrbruch sein, ist der Vermieter der Träger der entstehenden Kosten. Das kann man allgemein so formulieren, dass in allen Fällen, in denen nicht direkt der Mieter die Schuld trägt, der Vermieter in der Verantwortung ist die Kosten zu übernehmen. Ist aber der Vermieter der Ansicht, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat, muss dieser zweifelsfrei nachweisen, dass der Mieter verantwortlich ist. In diesem Sinne zahlt der Vermieter sämtliche Kosten, die unabhängig von der Nutzung des Mieters entstehen.
.
Der Mieter zahlt dann die Reinigung, wenn er die Ursache dafür ausgelöst hat. Im Normalfall ist dem Mieter auch bewusst, dass er der Verantwortliche ist. Er hat die Kosten zum Beispiel zu tragen, wenn man zu viel Toilettenpapier verwendet oder willkürlich alles Mögliche die Toilette hinuntergespült wird und so die Toilette verstopft. Kurz: Ist der Schaden auf eine nicht sachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, steht der Mieter in der Schuld.
.
Auch wenn ein Besucher die Verstopfung verursacht ist der Mieter der Schuldtragende und somit auch zahlungspflichtig. Witzigerweise ist selbst dann der Mieter der Verantwortliche für die Schäden, wenn der Vermieter Sie besucht und den Schaden verursacht. Sie als Mieter sind somit für alle Schäden durch einen Besucher haftbar.
.
Leider müssen wir durch unsere Erfahrung sagen, dass in einigen Situationen nicht ganz eindeutig ist wer die Kosten begleichen muss. Das Gesetzt sagt hier, dass der Vermieter beweisen muss, dass die Verstopfung nicht durch einen baulichen Mangel entstanden ist. Sollte dies so geschehen, hat der Mieter die Kosten demnach die Kosten zu übernehmen. Baupläne und/oder ein Wartungsplan können dabei sehr behilflich sein. Der Mieter kann sich da am besten auf die Aussagen des Klempners beziehen, welcher die Versstopfung beseitigt hat. Dieser kann meist einfach bestätigen, was die Ursache war.
.
Die Vorteile sind besonders aus rechtlicher Sicht zu sehen. Es macht großen Sinn einen Profi zu rufen, wenn die Vermutung besteht, dass der Schaden nicht durch Sie als Mieter entstanden ist. Zunächst müssen Sie zwar so oder so die Rechnung direkt tragen, die Kosten können Sie sich dann aber mittels der Quittung vom Vermieter erstatten lassen.
Für ein individuelles Angebot über die Kosten, können Sie uns gerne anrufen.
Das könnte Sie auch interessieren:
0178 3854844